Denkanstöße

Anregung

… als Denkanstoß und Motivation zugleich, sich mit den vielleicht letzten Entscheidungen des Lebens individuell und frühzeitig auseinander zu setzen.

Buch Empfehlung „DU fehlst mir…

Ich gehe allein unsere Wege und es tut so weh, immer noch.“

Wir brauchen den kultivierten Umgang mit unseren Verstorbenen. Wir brauchen auch das Grab vielleicht noch dringender als früher-das Grab als die heute einzige begreifbare Antwort auf die Frage, die Trauernde weit stärker als früher beschäftigt: Wo sind unsere Toten?

Wie die Hinterbliebenen mit den Verstorbenen umgehen, welche Bestattungsrituale es gibt, wie Trauer ausgedrückt wird, welche Bedeutung dem Tod im Leben gegeben wird, hängt von dem Bild ab, das eine Kultur vom Tod hat. Bestimmend hierfür sind unsere Weltbild und die Religion.

Unser materialistisch geprägtes Weltbild, in dem der Mensch als Konsument im Vordergrund steht, führt zu einer Vorstellung des Todes… als nicht mehr nutzbaren Endpunkt. Eine trostlose Vorstellung. Ein Trauerspiel.

Auf unseren Friedhöfen sehen wir, dass die unvorbereitete und in Eile getroffene Entscheidung für Grabstellen ohne Grabpflege in starkem Widerspruch zu unserem eigenen Bedürfnis der Trauerbewältigung steht. Viele Trauernde entscheiden sich oftmals für eine Bestattungsart ohne Grabpflege, weil sie nicht wissen, wer dieses Grab einmal pflegen wird, oder weil den Hinterbliebenen diese Pflege nicht zugemutet werden soll.

Schauen wir uns um, so sehen wir, dass an Urnenwänden, auf anonymen Grabfeldern und so genannten Rasenfeldern, dennoch Blumen und kleine Erinnerungsgegenstände als „Trauergruß“ abgelegt werden.

Die trauernden Menschen wollen diesem Bedürfnis nach Trauerbewältigung nachkommen.

Zitate aus dem Buch: „Du fehlst mir“ Copyright 2004 Ernst Strassacker GmbH & Co. KG

Es gibt zahlreiche interessante Bücher, die in der oft schwierigen Situation im Umgang mit Tod und Trauer weiter helfen.

Grabpflege als Trauerritual

Es ist ein wichtiges Ritual.

Denn auch Grabpflege kann ein helfendes, ein heilsames Trauerritual sein.

Grabfelder, die als Rasenfelder ohne Bepflanzungsflächen ausgewiesen sind, Urnengrabstätten und anonyme Gräber –

So wie es zum Zeitpunkt der Entscheidung für diese Bestattungsart gedacht war: praktisch, wirtschaftlich, ordentlich … und eben anonym .

Aber die Realität sieht anders aus.

 

 


Vorsorge- /Beratung

Die Grabpflegevorsorge regelt und sichert die Grabanlage und Grabpflege

Sie möchten für den Fall der Fälle die Bestattung mit einer günstigen Vorsorgeversicherung frühzeitig und selbstverantwortlich regeln und absichern?

Dafür haben wir die ideale Lösung:

Die Dauergrabpflege-Vorsorge der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege.

Wählen Sie ein Vorsorgemodell, das individuell auf Ihre Ansprüche und Möglichkeiten zugeschnitten ist…

Wir beraten Sie umfassend und individuell…


Trauerfloristik

Wir setzen Ihren ganz persönlichen, individuellen Stil um für einen würdevollen Abschied.

  • Sarg und Urnenschmuck
  • kreative Trauerkränze
  • Sträuße, Gestecke und Schalen
  • Trauerhallen Dekorationen


Gärtnerei

Die Friedhofsgärtnerei Heinrich Mersch ist Ihr Fachbetrieb für Grabgestaltung, Grabpflege und Trauerfloristik.

Selbstverständlich übernehmen wir auch Einzelaufträge für Grabneuanlagen und Saisonbepflanzung mit Pflegegängen und liefern für Sie individuell gefertigten Gedenkschmuck an die Grabstätte.

Gerne beraten wir Sie über alle Möglichkeiten der Grabgestaltung und Grabbetreuung.

Der Friedhof als Garten der Erinnerung…


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Friedhofsgärtnerei

Individuelle Grabgestaltung, Grabpflege und Dauergrabpflege

Trauerfloristik

Fachliche Kompetenz mit Tradition rund um das Thema Trauerfloristik

Dauergrabpflege

Ihr zuverlässiger Partner für langfristige
Grabbetreuung

Die Friedhofsgärtnerei Mersch...

Der 1971 von Heinrich Mersch sen. gegründete Familienbetrieb befindet sich mittlerweile in der zweiten Generation. Heinrich Mersch jun. leitet seit 1994 den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Allee- und Nordstraße in Haan.

  • Die Friedhofsgärtnerei Mersch ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen der Grabgestaltung, Grabpflege und Dauergrabpflege.
  • Als Friedhofsgärtnerei arbeiten wir auf dem evangelischen und Waldfriedhof in Haan, sowie allen 3 Friedhöfen in Hilden.
  • Wir gehören der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege an.

Ein großer Teil der Pflanzen für die jahreszeitliche Wechselbepflanzung wird in unseren Gewächshäusern an der Leichlinger Straße aufgezogen. Die zugekaufte Ware beziehen wir nur bei von uns ausgewählten Züchtern.

Friedhof Lampe Blumen
Jungpflanzen Aufzucht

Unsere Pflegegräber werden zu einem großen Teil mit selbst angezogener Ware bepflanzt.

Gewächshaus
Pflanzen Blumen im Gewächshaus

Über Uns

Die Friedhofsgärtnerei Mersch


Der 1971 von Heinrich Mersch sen. gegründete Familienbetrieb befindet sich mittlerweile in der zweiten Generation. Heinrich Mersch jun. leitet seit 1994 den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Allee- und Nordstraße in Haan auf der Alleestraße 3.

  • Die Friedhofsgärtnerei Mersch ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen der Grabgestaltung, Grabpflege und Dauergrabpflege.
  • Als Friedhofsgärtnerei arbeiten wir auf dem evangelischen und dem Waldfriedhof in Haan, sowie den Friedhöfen in Hilden.
  • Wir gehören der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege an.

Ein großer Teil der Pflanzen für die jahreszeitliche Wechselbepflanzung wird in unseren Gewächshäusern an der Leichlinger Straße aufgezogen. Die zugekaufte Ware beziehen wir nur bei von uns ausgewählten Züchtern.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Friedhofsgärtner für Grabpflege

I. Grundsatz
1. Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgaben der Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung und nach den fachlichen Grundsätzen des Bundes deutscher Friedhofsgärtner im Zentralverband Gartenbau ausgeführt.
2. Der Auftraggeber teilt Änderungen der Anschrift unverzüglich mit.

II. Grabpflege
1. Die Grabpflege ist eine Vereinbarung über Lieferung und Leistung gärtnerischer Art für eine Grabstätte über einen längeren Zeitraum. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht mindestens sechs Wochen vor Jahresende ( 31. Dezember ) schriftlich gekündigt wurde. Bei Aufgabe der Grabstätten besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Rechnungstellung erfolgt zum Jahresbeginn des Pflegejahres. Bepflanzungsarbeiten und Sonderarbeiten werden nach erfolgter Ausführung in Rechnung gestellt .
2. Vor Beginn der Grabpflege muss sich die Grabstätte in ordnungsgemäß angelegtem und gepflegtem Zustand befinden und die Dauerbepflanzung der örtlichen Lage entsprechen.
3. Ein ordnungsgemäßer, gleichbleibender Zustand der Grabfläche während der Grabpflege kann nur erreicht werden, wenn in der Regel alle fünf bis zehn Jahre eine Überarbeitung bzw. Neuanlage der gärtnerischen Fläche erfolgt.

III. Leistungen und Lieferungen
1. Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt während der Vegetationsperiode zweimal monatlich ausgeführt, in den Wintermonaten nach Bedarf. Diese umfasst nicht Grabmal und Grabeinfassung.
2. Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Harken der Grabfläche, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen und Gehölze nach fachlichen Gesichtspunkten, Abräumen und Neubepflanzen der jahreszeitlichen Bepflanzungsfläche, Begießen und Düngen soweit erforderlich.
3. Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nicht anders vereinbart -durch den Friedhofsgärtner nach örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzung erfolgt wann und wie Natur, Witterung und Arbeitsaufwand es gestatten bzw. erfordern. Für die Bepflanzung übernimmt die Friedhofsgärtnerei die Gewähr nur, wenn diese von ihr ausgeführt wurde.
4. Herstellung und Lieferung von Blumensträußen und Gebinden erfolgen nach Wunsch mit jahreszeitlich vorhandenen Blumen und gärtnerischen Materialien nach fachlichen Gesichtspunkten.

IV. Sonstige Arbeiten
Folgende Arbeiten werden bei Bedarf im Rahmen der Grabpflege ausgeführt und gesondert in Rechnung gestellt:
a) Lieferung von Pflanzerde, Dünger und Bodenverbesserungsmitteln
b) Auffüllen der Grabstätte
c) Heben der Grabstätte nach Einsenkschäden
d) Arbeiten anlässlich von Bestattungen
e) Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (z.B. Schneiden, bzw. Entfernen von größeren Bäumen u. Hecken; Austausch von Gehölzen; Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt wie Frost, Sturm, Hagel, schweren Regen, Wild, tierische und pilzliche Schädlinge, bzw. durch Dritte erfolgen)

V. Mängelrügen
Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an die Friedhofsgärtnerei zu richten.

VI. Haftung-Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Des weiteren haftet der Auftragnehmer für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. lm übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Friedhofsgärtnerei Heinrich Mersch Alleestr. 3, 42781 Haan