Die vertraglichen Sicherheiten.

Der treuhänderische garantierte Dauerpflege-Vertrag wird mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation ist. Der Vertrag enthält Angaben über Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche Zahlungen an den friedhofsgärtnerischen Fachbetrieb vornimmt, prüft den Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Raten- oder Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet wird. Die jährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhand-Konto gutgeschrieben und für Zusatzleistungen, sowie für unvorhersehbare Leistungen( z.B. Gehölzaustausch nach Schneebruch) verwendet.

Der mit der Grabpflege beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die Regelmäßige Kontrolle der Grabstätte wird einmal jährlich durch die Rheinische Treuhandstelle gewährleistet.

Wenn Sie mehr wissen wollen,
wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder an die:

Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege, Postfach 680209, 50705 Köln

Unser Service umfasst:

  • gärtnerische Anlage der Grabstätte
  • laufende Betreuung der Grabstätte (vom Saubermachen übers Gießen bis hin zum Gehölzrückschnitt)
  • Jahreszeitliche Wechselbepflanzung im Frühjahr, Sommer und Herbst
  • Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag
  • Gebinde zu besonderen Gedenktagen
  • Grababdeckung mit Graberde, Pinienrinde oder Tannengrün
  • Überarbeitung/Erneuerung nach festgelegten Pflegejahren
  • Erneuerung nach Einsenkung und Beerdigung